Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
Die Leistungen von SprachKraft erfolgen zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sonst nichts schriftlich oder in Textform vereinbart ist. Wir behalten uns vor, Texte mit sexistischen, rassistischen oder sonst politisch anstößigen Inhalten abzulehnen.

Vertraulichkeit
SprachKraft verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. SprachKraft versichert, dass Dokumente bzw. Inhalte aus Dokumenten nicht an Dritte weitergegeben werden.
SprachKraft ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften und unserer Datenschutzerklärung personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Honorare
Sofern SprachKraft die Leistung nicht vorab als kostenlos bezeichnet, ist jede Leistung von SprachKraft honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Leistung und wird vorab vereinbart. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt.
Honorare sind 14 Tage nach der letzten Besprechung der von SprachKraft überarbeiteten Texte, spätestens aber 21 Tage nach der Erklärung von SprachKraft, alle Texte überarbeitet zu haben, fällig.

Haftung, Kosten, Gewährleistung
Der Auftraggeber trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche sowie ggf. presserechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung seiner Texte. SprachKraft übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen.
Soweit durch die Leistung von SprachKraft ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern die zu bearbeitenden Texte mangelhaft sind, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.

Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Sofern zwischen SprachKraft und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
SprachKraft haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von SprachKraft angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von SprachKraft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere übliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, welche SprachKraft oder die Erfüllungsgehilfen von SprachKraft durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn SprachKraft Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch SprachKraft oder die Erfüllungsgehilfen von SprachKraft. Die Gewährleistung ist zudem bei Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht von SprachKraft verletzt wurde.

Anzuwendendes Recht
Für jeden Auftrag gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland. Soweit gesetzlich zulässig ist für beide Teile Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin-Schöneberg.